Im Folgenden wird die Wilwerding GmbH auch »Anbieter« genannt. Der Kunde der Wilwerding GmbH wird im Folgenden der »Auftraggeber« oder der »Kunde« genannt.

Die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des jeweiligen Auftrages und ergänzen die getroffenen schriftlichen Vereinbarungen. Der Leistungsumfang wird nur durch das Pflichtenheft oder die Leistungsbeschreibung bestimmt. Alle Leistungen, insbesondere Nachträge und Zusätze sind schriftlich zu vereinbaren. Mündliche Absprachen gelten nicht. Grundsätzlich gilt:

1. Vertragsgegenstände

1.1 Online-Shop unter www.datenlogistik.com

Die B2B-Angebote im Online-Shop richten sich ausschließlich an Geschäftskunden (Gewerbebetriebe, Freiberufler, Land- und Forstwirte). Privatkunden/Endverbraucher sind nicht zugelassen.

1.1.1 Vertragsschluss über www.datenlogistik.com

Die Artikeldarstellungen im Shop stellen keine rechtlich bindenden Angebote dar. Es handelt sich hierbei vielmehr um die Aufforderung an Kunden, ein verbindliches Angebot durch Abgabe einer Bestellung zu unterbreiten.

1.1.2 Angebotsabgabe im Online-Shop www.datenlogistik.com

Mit Anklicken des Buttons mit dem Symbol »« oder der Bezeichnung »Warenkorb« gelangt ein von dem Kunden ausgewählter Artikel in den virtuellen Warenkorb des Online-Shops als Vormerkung zu einem möglichen Vertragsschluss. Der Kunde gibt unter Angabe seiner Kundendaten oder unter Verwendung seiner bereits vorhandenen Kundennummer durch die Absendung der Bestellung aus dem virtuellen Warenkorb des Shop-Systems eine verbindliche Bestellung über die in diesem enthaltenen Artikel ab. Den Zugang dieser Bestellung bestätigt der Anbieter dem Kunden unverzüglich per E-Mail. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung stellt jedoch noch keine Annahme des Kaufangebots dar.

1.1.3 Angebotsannahme

Der Anbieter ist befugt, eine vom Kunden erhaltene Bestellung innerhalb von fünf Tagen nach deren Zugang anzunehmen. Erst durch die Angebotsannahme des Anbieters kommt der Kaufvertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande. Sollte die Auftragsbestätigung des Anbieters Schreib- oder Druckfehler enthalten oder sollten den Preisfestlegungen technisch bedingte Übermittlungsfehler zugrunde liegen, so ist der Anbieter zur Anfechtung berechtigt, wobei der Irrtum vom Anbieter zu beweisen ist. Bereits erfolgte Zahlungen werden unverzüglich an den Kunden erstattet.

1.1.4 Preise im Online-Shop www.datenlogistik.com

  • Die auf den Artikelseiten des Online-Shops angegebenen Preise sind Nettopreise (ohne Umsatzsteuer und sonstige Bestandteile). Die Preise gelten zuzüglich Liefer- und Versandkosten, sofern nicht versand- und/oder verpackungskostenfrei und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • Im Fall von grenzüberschreitenden Lieferungen können weitere Steuern (z. B. im Fall eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z. B. Zoll) vom Kunden zu zahlen sein.

1.1.5 Versandkosten im Online-Shop www.datenlogistik.com

  • Für die Lieferung innerhalb Deutschlands berechnet der Anbieter bis zu einem Netto-Wareneinkaufswert (exkl. USt.) von EUR 750,00 pauschal Versandkosten in Höhe von EUR 7,90 pro Bestellung.
  • Ab einem Netto-Wareneinkaufswert (exkl. USt.) von EUR 750,00 erfolgt die inländische Lieferung grundsätzlich versandkostenfrei.
  • Für die Lieferung in das Ausland werden Versandkosten nach Anzahl und Gewicht der Pakete berechnet. Maßgeblich ist dabei die jeweils aktuelle Preisliste im Internetshop.

1.1.6 Lieferbedingungen und Selbstlieferungsvorbehalt

  • Der Beginn der vom Anbieter angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
  • Die Einhaltung der Lieferverpflichtung des Anbieters setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  • Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Anbieter berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
  • Sofern die Voraussetzungen von Abs. (c) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  • Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Er haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von ihm zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
  • Der Anbieter haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von ihm zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ihm zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von ihm zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist seine Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  • Der Anbieter haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihm zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  • Im Übrigen haftet der Anbieter im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.
  • Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

1.1.7 Eigentumsvorbehalt

Für den Fall, dass der Kunde als Privatkunde/Endverbraucher entgegen den Bestimmungen über den Shop Waren- oder Dienstleistungen bestellt hat, gilt das Folgende:
  • Der Anbieter behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Anbieter liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der Anbieter ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
  • Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit er Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Anbieter die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den dem Anbieter entstandenen Ausfall.
  • Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Anbieter jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich USt.) seiner Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Anbieters, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Anbieter verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann der Anbieter verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  • Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für den Anbieter vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht dem Anbieter gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt dieser das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich USt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
  • Wird die Kaufsache mit anderen, nicht dem Anbieter gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt dieser das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich USt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Anbieter anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Anbieter.
  • Der Kunde tritt dem Anbieter auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen des Anbieters gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
  • Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Anbieter.

1.1.8 Für den Fall, dass der Kunde als Privatkunde/Endverbraucher entgegen den Bestimmungen über den Shop Waren bestellt hat, gilt das Folgende:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht bei Bestellung von Waren

Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Wilwerding GmbH dataCargo
Datenlogistik für Forst- und Holzwirtschaft
Riedmatten 2
79108 Freiburg i. Br.
Fax: +49 (0)76 65 / 9 34 67 88-9
E-Mail: office@datenlogistik.com

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zu-rückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung für Warenbestellungen

1.1.9 Für den Fall, dass der Kunde als Privatkunde/Endverbraucher entgegen den Bestimmungen über den Shop Dienstleistungen bestellt hat, gilt das Folgende:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht bei Bestellung von Dienstleistungen

Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Wilwerding GmbH dataCargo
Datenlogistik für Forst- und Holzwirtschaft
Riedmatten 2
79108 Freiburg i. Br.
Fax: +49 (0)76 65 / 9 34 67 88-9
E-Mail: office@datenlogistik.com

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung für Dienstleistungsbestellungen

1.2 Dienstleistungen für technische und organisatorische Unternehmensberatung.

Diese Dienstleistungen werden unter Geltung dieser AGB im Übrigen nur auf Grund einer gesonderten Vertragsvereinbarung erbracht.

1.3 Allgemeines Marketing, Werbung, Grafikdesign, Präsentationen, Online-Präsentationen, Business to Business / Business to Consumer-Betreuungen, Chat-Kontrolle

Maßnahmen des allgemeinen Marketings, Grafikdesign, Werbung, Präsentationen, Online-Präsentationen, Business to Business / Business to Consumer-Betreuungen und Chat-Kontrolle werden ausschließlich in der im Pflichtenheft festgelegten Weise mit den vereinbarten Darstellungsmedien erstellt. Ohne besondere Vereinbarung umfasst diese Leistung nicht die des Web-Designs oder andere Nutzungsarten.

1.4 Web-Design

Gegenstand der Web-Designleistungen sind die Entwicklung eines Konzeptes für eine Website und deren Erstellung gemäß der Beschreibung im jeweils vereinbarten Leistungs- und Pflichtenverzeichnis. Ohne besondere Vereinbarung ist die Einstellung der Website in das Internet auf eigenem oder fremdem Server sowie die Verschaffung entsprechender Internet-Adressen (Domains) nicht von der Web-Designleistung umfasst.

1.5 Pflege von Websites

Gegenstand dieser Leistung ist die Aktualisierung einer bereits vorhandenen, lauffähigen und bereits im World-Wide-Web eingestellten Web-Site, die der Auftraggeber dem Anbieter in maschinenlesbarer Form zur Verfügung stellt.

1.6 Host-Providing

Gegenstand dieser Leistung ist die Bereitstellung von Speicherkapazitäten zur Speicherung einer Web-Site des Auftraggebers, verbunden mit der Einstellung der Seite in das World-Wide-Web. Soweit technisch möglich und gesetzlich zulässig, wird der weltweite Zugriff auf die Seite des Auftraggebers ermöglicht.

1.7 Auftraggeberserver-Betreuung (Server-Housing)

Gegenstand dieser Leistung ist die Einstellung, die Wartung und der Betrieb eines Datennetzservers des Auftraggebers bei einem Access-Provider zum Zwecke der Schaffung einer Internetanbindung. Die Anschaffung, Versicherung sowie die Abrechnung der über diesen Server des Auftraggebers mit Verbindung zum Internet abgewickelten Datenmengen werden jeweils durch gesonderten Vertrag vereinbart und sind gesondert zu vergüten.

1.8 Programmierung von Software einschließlich der Erstellung von Datenbanken

Grundsätzlich werden dem Auftraggeber Lizenzen zu einer Nutzung auf Zeit oder Dauer erteilt. Gegenstand des Vertrages ist daher die Überlassung des vom Anbieter zu entwickelnden Computerprogramms oder der Datenbank einschließlich einer elektronischen Benutzungsanleitung zur Nutzung durch den Auftraggeber.

Die von der jeweiligen Software/Datenbank zu bewältigende Aufgabenstellung, der erforderliche Leistungsumfang sowie weitere Ausführungsspezifikationen werden ausschließlich in Pflichtenheften detailliert beschrieben. Die Software wird vom Anbieter nur nach den dort dargelegten Anforderungen hergestellt.

Das Pflichtenheft wird vom Auftraggeber unter angemessener Beratung durch den Anbieter ausgearbeitet. Es soll sämtliche für eine ordnungsgemäße Programmherstellung notwendigen Informationen und Beschreibungen vollständig beinhalten. Ab der Fertigstellung des ausgearbeiteten Pflichtenheftes wird dieses als Anlage zum jeweiligen Vertrag geführt.

1.9 Application Service Providing (ASP)

  • Vertragsgegenstand ist die Einräumung von Nutzungsmöglichkeiten für Online-Softwareprodukte und Datenbanken gegenüber dem Auftraggeber über einen Internetzugang im Rahmen eines Application Service Providing. Der Auftraggeber darf die Software nutzen, seine Daten verarbeiten und speichern. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechnerleistung, sowie der notwendige Speicherplatz werden vom Anbieter oder von einem beauftragten Rechenzentrum bereitgehalten.
  • Der Zugang des Auftraggebers zum Internet ist nicht Gegenstand der Vereinbarung.
  • Die einzelnen Leistungen werden in einem gesonderten ASP-Vertrag mit Service-Level-Agreement (SLA) niedergelegt, der durch diese Vertragsbedingungen ergänzt wird.

1.10 Technische Domainregistrierungen

Sofern ausdrücklich und durch gesonderten schriftlichen Vertrag vereinbart vermittelt der Anbieter die ausschließlich technische Registrierung von Internetdomains im Namen, im Auftrage und für Rechnung des Auftraggebers bei den zuständigen Registrierungsstellen.

1.11 Hardware und Standardsoftware

  • Grundsätzlich gelten die Leistungsbeschreibungen der Hardware-Hersteller. Für die Einbindung der Komponenten in seine Systeme ist der Auftraggeber verantwortlich.
  • Es gelten grundsätzlich die Lizenzbedingungen der Standardsoftwarehersteller, insbesondere in Verbindung mit der Verwendung von bestimmter Hardware sowie die Leistungsbeschreibungen und die jeweiligen Kompatibilitätsbestimmungen.

2. Pflichten des Anbieters

Die Leistung des Anbieters ist für allgemeines Marketing, Werbung, Grafikdesign, Präsentationen, Online-Präsentationen, Business to Business / Business to Consumer-Betreuungen, Chat-Kontrolle, Web-Design und Pflege von Websites in drei Phasen unterteilt: die Konzeptphase, die Entwurfsphase und die Fertigstellungsphase. Die einzelnen Phasen werden vom Anbieter für beide Vertragsparteien verbindlich festgelegt.

2.1 Allgemeines Marketing, Werbung, Grafikdesign, Präsentationen, Online-Präsentationen, Business to Business / Business to Consumer-Betreuungen, Chat-Kontrolle

Die Leistung gestaltet sich nach den einzelvertraglichen Vereinbarungen. Das Ergebnis wird dem Auftraggeber im vereinbarten Medium zur Verfügung gestellt.

2.2 Web-Design

Der Anbieter stellt eine dem Pflichtenheft entsprechende, gebrauchsfähige Website im vereinbarten Datenformat her und übergibt diese dem Auftraggeber auf einem geeigneten Datenträger. Bilddateien und Animationen werden so abgespeichert, dass sie mit den vereinbarten Browsern oder mit den speziell vereinbarten Browser-Erweiterungen (Plug-Ins) zu betrachten sind.

2.3 Pflege von Websites

Der Anbieter verpflichtet sich, die im Pflichten- und Leistungsverzeichnis genannten Websites des Auftraggebers zu aktualisieren. Der Anbieter ist verpflichtet, die geänderte Website jeweils nach deren Aktualisierung bei dem Host-Provider des Auftraggebers abzuspeichern.

Texte, Grafiken und andere Dateien werden nach deren Aktualisierung in dem Format abgespeichert, in dem vergleichbare Dateien der bereits bestehenden Website abgespeichert sind. Der Anbieter ist verpflichtet, mit den Einwahldaten für den Administrationsbereich der Website des Auftraggebers sorgfältig umzugehen und eine missbräuchliche Benutzung durch Dritte zu verhindern.

2.4 Host-Providing

Der Anbieter gewährt dem Auftraggeber die Nutzung eines in Megabite (MB) bemessenen Speicherplatzes auf einem Server, der zum Speichern und zur Einstellung einer Website geeignet ist. Der Speicherplatz wird nach freiem Ermessen des Anbieters auf einem eigenen Server oder auf einem Server eines Dritten, zu dessen Benutzung der Anbieter berechtigt ist, bereit gestellt. Einen Anspruch auf einen bestimmten Server hat der Auftraggeber nicht. Während der Vertragsdauer wird der Anbieter dafür Sorge tragen, dass die Website des Auftraggebers im World-Wide-Web weltweit abrufbar ist, soweit dieses technisch möglich und rechtlich zulässig ist. Dem Auftraggeber wird jederzeit Zugriff auf den bereitgestellten Speicherplatz ermöglicht. Dem Auftraggeber werden die notwendigen Passwörter zur Verfügung gestellt.

2.5 Auftraggeberserver-Betreuung (Server-Housing)

Der Anbieter ist verpflichtet, den Zugang des Auftraggeberservers zum Internet für den Auftraggeber dauerhaft zu ermöglichen. Er hat dafür im Rahmen seiner Möglichkeiten ausreichend Leitungen zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat dem Anbieter zur Erfüllung des Auftrages sämtliche Administratorenrechte einzuräumen. Der Anbieter informiert den Auftraggeber über die Möglichkeiten zur Einwahl auf den Server.

Der Anbieter wird den Auftraggeber über die Möglichkeit der Sicherung der Daten und des Schutzes vor Zugriff durch unbefugte Dritte beraten. Die notwendigen Investitionen für Schutzeinrichtungen werden jedoch vom Auftraggeber getragen und sind gesondert vergütungspflichtig.

Der Anbieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu dem Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.

Vertragslaufzeit: Auftraggeberserver-Betreuungsverträge werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen, sie können von beiden Parteien mit schriftlicher Erklärung in der vereinbarten Frist gekündigt werden. Ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unbenommen.

2.6 Programmierung von Software einschließlich der Erstellung von Datenbanken

  • Bei Überlassung von hergestellten Software-Produkten und/oder Datenbanken auf Dauer gilt:

    Der Anbieter ist zur Überlassung des dem ablauffähigen Programm zugrunde liegenden Quellcodes einschließlich der dazu gehörigen Entwicklungsdokumentation nicht verpflichtet.

    Eine Weiterentwicklung und die Weiterveräußerung des Programms an Dritte ist dem Auftraggeber nur nach vorheriger Genehmigung durch den Anbieter gestattet.
  • Vervielfältigung / Sicherungskopien / Weiterveräußerung / Mehrfachlizenzen

    Der Auftraggeber darf das gelieferte Programm nur vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware wie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher.

    Darüber hinaus kann der Auftraggeber eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch jeweils nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Diese Sicherungskopie ist als solche zu kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einen Drucker sowie das Vervielfältigen des Handbuches/der Online-Hilfe zählen, darf der Auftraggeber nicht anfertigen.

    Hat der Anbieter dem Auftraggeber die Weiterveräußerung gestattet, muss der Auftraggeber dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergeben. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des Auftraggebers zur Programmnutzung.

    Der Auftraggeber darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Wechselt der Anwender jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätig halten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig. Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerkes oder eines sonstigen Mehrstationen-Rechnersystems ist unzulässig, sofern damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung des Programms geschaffen wird. Netzwerklizenzen bedürfen der ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung mit dem Anbieter.
  • Dekompilierung / Reverse-Engineering

    Jedwede Änderung der Software durch den Auftraggeber ist unzulässig, sofern dieses nicht der Beseitigung eines Mangels dient und der Anbieter mit der Beseitigung dieses Mangels in Verzug ist. Im letztgenannten Fall darf der Auftraggeber nur einen solchen kommerziell arbeitenden Dritten mit der Fehlerbeseitigung beauftragen, der nicht mit dem Anbieter in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis steht, wenn durch die Vornahme der Fehlerbeseitigung eine Preisgabe wichtiger Programmfunktionen und –arbeitsweisen zu befürchten ist.

    Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) sind nur erlaubt, soweit sie vorgenommen werden, um die zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms notwendigen Informationen zu erlangen und wenn diese Informationen nicht anderweitig zu beschaffen sind. Der Auftraggeber muss zunächst die benötigten Informationen gegen angemessene Aufwandsentschädigung beim Anbieter anfordern. Weitere Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Dekompilierung ist, dass die Rückerschließung oder Programmbeobachtung nur durch solche Handlungen erfolgt, zu denen der Auftraggeber bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Programmes berechtigt ist. Insbesondere darf keine Ausgabe des Programmcodes auf einem Drucker erfolgen. Urhebervermerke, Seriennummern, oder sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt, beschädigt oder verändert werden.

3. Haftungsgrundsätze des Anbieters

  • Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet der Anbieter unbeschränkt. Die Haftung für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit wird auf das fünffache des Überlassungsentgelts und auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung, des Kaufs von Hardwarekomponenten oder eines ASP typischerweise gerechnet werden muss.

    Im Übrigen haftet der Anbieter unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet der Anbieter nur im Umfang der Haftung für anfängliches Unvermögen nach dem Voranstehenden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler nach § 538 Abs. 1 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

    Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

    Greift der Auftraggeber nach Abnahme in die Website, Software und Datenbanken oder in sonstige Produkte ein oder beeinflusst er deren Lauffähigkeit durch eigene Handlungen, auch in Form einer Rücksicherung eines Backups mit einer veralteten Version, so haftet der Anbieter nicht. Die Wiederherstellung der Lauffähigkeit ist dem Anbieter gesondert zu vergüten.
  • Bei Überlassung von Software und/oder Datenbanken auf Zeit gilt über das Vorstehende hinaus das Folgende:

    Mängel der überlassenen Software einschließlich der Dokumentationen werden vom Anbieter nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Auftraggeber innerhalb angemessener Zeit behoben. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl des Anbieters durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

    Das Kündigungsrecht des Auftraggebers wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 542 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn dem Anbieter hinreichend Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, wenn diese unmöglich ist, vom Anbieter verweigert oder unzumutbar verzögert wird oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. Der Auftraggeber darf eine Minderung des Lizenzentgeltes nicht durch Abzug vom vereinbarten Lizenzentgelt durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
  • Schutz vor unbefugtem Zugriff

    Der Auftraggeber ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf das Programm sowie dessen Dokumentation zu verhindern. Der Auftraggeber hat seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung der Vertragsbedingungen und des Urheberrechts des Anbieters hinzuweisen. Insbesondere hat der Auftraggeber seine Mitarbeiter aufzufordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen des Programms oder der Benutzerunterlagen anzufertigen. Verletzt ein Mitarbeiter des Auftraggebers das Urheberrecht des Anbieters, ist der Auftraggeber verpflichtet, an der Aufklärung der Urheberrechtsverletzung mitzuwirken, insbesondere den Anbieter unverzüglich über die entsprechenden Verletzungshandlungen in Kenntnis zu setzen.
  • Rückgabe bei Vertragsende

    Bei der Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Auftraggeber sämtliche Originaldatenträger und die überlassenen Dokumentationen und sonstigen Unterlagen zurückzugeben. Die Rückgabe sämtlicher Dokumentationen und des Programms an den Anbieter hat kostenfrei zu erfolgen. Die ordnungsgemäße Rückgabe umfasst auch die vollständige und endgültige Löschung sämtlicher Kopien. Der Anbieter kann auf die Rückgabe verzichten und lediglich die Löschung des Programms sowie die Vernichtung der Dokumentationen anordnen. Übt der Anbieter dieses Wahlrecht aus, wird er dieses dem Auftraggeber ausdrücklich mitteilen. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Software nicht weiter benutzen darf und er im Falle der Nichtbeachtung das Urheberrecht des Anbieters verletzt.
  • Hardware und Standardsoftware

    Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

    Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach §§ 478,479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre.

    Das Eigentum an dem Kauf von Sachen bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vorbehalten.

4. Pflichten des Auftraggebers

4.1 Allgemeines Marketing, Werbung, Grafikdesign, Präsentationen, Online-Präsentationen, Business to Business / Business to Consumer-Betreuungen, Chat-Kontrolle, Web-Design; Inhalte; Schutzrechte Dritter; Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Anbieter sämtliche in die Website oder in die übrigen Produkte einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist der Auftraggeber alleine verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Inhalte nicht gegen Rechte Dritter (Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte, Marken, Patente, etc.) verstoßen. Auf Verlangen des Anbieters hat der Auftraggeber die entsprechenden Freigabeerklärungen der Urheberrechtsinhaber vorzulegen. Der Auftraggeber stellt den Anbieter unwiderruflich von etwaigen Ansprüchen Dritter in unbeschränkter Höhe einschließlich etwaiger Rechtsverfolgungskosten frei.

Sämtliche Materialen des Auftraggebers werden vom Anbieter nach Abschluss des Auftrages aufbewahrt, dann werden die Unterlagen nach Maßgabe des Auftraggebers entweder zurückgegeben oder vernichtet.

  • Informationspflicht des Auftraggebers

    Der Auftraggeber hat insbesondere auch sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen in der vom Anbieter festgelegten Form zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die entsprechenden Inhalte und Angaben spätestens nach Beendigung der Konzeptphase zur Verfügung zu stellen. Nach Erstellung des Konzeptes, das den vertraglichen Anforderungen entspricht, hat der Auftraggeber den Entwurf durch schriftliche Erklärung freizugeben.

    Der Auftraggeber hat dem Anbieter bei Web-Design-Leistungen über das Vorstehende hinaus die Titel der einzelnen Websites, entsprechende Schlüsselworte zu jeder Seite und eine Beschreibung der einzelnen Websites zur Verfügung zu stellen, damit entsprechende Meta-Tags in den Quellcode der HTML-Seiten integriert werden können.
  • Abnahme

    Nach Fertigstellung der Produkte ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung abzunehmen. Die Abnahme ist auf Verlangen schriftlich zu dokumentieren. Nach jeder Leistungsphase ist der Anbieter berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile des Gesamtwerkes zur Teilabnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Website den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.

    Greift der Auftraggeber nach Abnahme in die Website, Datenbanken, Software oder in sonstige Produkte ein oder beeinflusst er deren Lauffähigkeit durch eigene Handlungen, auch in Form einer Rücksicherung eines Backups mit einer veralteten Version, so haftet der Anbieter nicht. Die Wiederherstellung der Lauffähigkeit ist dem Anbieter gesondert zu vergüten.

4.2 Pflege von Websites

Für die Pflege von Websites gelten die vorstehenden Bedingungen für das Web-Design.

Zusätzlich gilt: Der Auftraggeber hat dem Anbieter die Einwahldaten für seinen Host-Provider zum Zwecke der Speicherung der Web-Site auf dem Server des Host-Providers zur Verfügung zu stellen. Zu den Einwahldaten zählen neben der IP-Adresse/URL für die Computerverbindung der Benutzername und das Passwort.

4.3 Host-Providing und ASP

Der Auftraggeber hat den Anbieter von Störungen bei der Nutzung der/des Server(s) unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die bereitgestellten Serviceabläufe (SLA und Ticketsysteme) des Anbieters einzuhalten.

Zugang und unerlaubte Inhalte und deren Folgen: Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung, ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

Der Auftraggeber versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht, Schutzrechte Dritter oder die öffentliche Ordnung verstößt.

Der Auftraggeber stellt den Anbieter unwiderruflich in unbeschränkter Höhe von den Ansprüchen Dritter, gleich welcher Art, frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Auftraggeber auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeichert hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die unbeschränkte Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverfolgungskosten freizustellen.

Wenn der Auftraggeber den Speicherplatz zur Speicherung rechtswidriger Inhalte nutzt, ist der Anbieter berechtigt, den Zugriff auf diese Inhalte durch geeignete Maßnahmen zu sperren.

4.4 Domainreservierung, Auswahl von Domainnamen, Prüfungspflicht des Auftraggebers

Die Auswahl und die wettbewerbsrechtliche Überprüfung der Domainnamen sind ausschließlich vom Auftraggeber durchzuführen. Dem Auftraggeber wird geraten, eine Prüfung der von ihm gewählten Domains im Hinblick auf etwaige Schutzrechte Dritter durchzuführen.

Muss eine Domain wegen einer Schutzrechtsverletzung oder aus sonstigen Gründen aufgegeben oder geändert werden, so haftet der Anbieter für eigenes Verschulden nur im Falle der Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Jedwede Tätigkeit des Anbieters, die auf Grund von Änderungen der vom Auftraggeber gewählten Domains notwendig wird, ist grundsätzlich gesondert vergütungspflichtig.

5. Urheber-und Verwertungsrechte

5.1 Grundsatz

Grundsätzlich verbleiben sämtliche Urheberrechte und Verwertungsrechte an den vom Anbieter geschaffenen Produkten bei ihm als Schöpfer. Auf den Auftraggeber werden die Verwertungs-, Verwendungs- und Nutzungsrechte nur im Rahmen und im Umfang des schriftlichen Auftrages übertragen. Vervielfältigungen und weitere Verwertungen gleich welcher Art, gleich mit welchem Medium, die über den Auftrag hinausgehenden, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Die Erweiterung von Verwertungsrechten, insbesondere neue Auflagen oder Nutzung der Produkte mit anderen Medien, wird grundsätzlich nur im Rahmen der Erteilung eines neuen Auftrages gestattet. Der Auftraggeber erhält die urheberrechtlichen Verwertungsrechte jedoch erst, wenn dieser die vereinbarte Vergütung vollständig an den Anbieter entrichtet hat. (§ 158, Abs. 1 BGB).

5.2 Entwürfe

Über das Vorstehende hinaus verbleiben sämtliche Rechte an Entwürfen, die dem Auftraggeber im Rahmen der Vertragsanbahnung präsentiert oder übergeben worden sind, uneingeschränkt beim Anbieter. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind sämtliche Entwürfe an den Anbieter herauszugeben oder auf Verlangen zu vernichten. Anderweitige Verwendung der Entwürfe ganz, teilweise oder in abgeänderter Form ist dem Auftraggeber untersagt. Auf die §§ 106 ff Urhebergesetz wird ausdrücklich hingewiesen.

5.3 Hinweispflicht

An geeigneten Stellen werden in Produkte Hinweise auf die Urheberstellung des Anbieters aufgenommen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung des Anbieters zu entfernen, da er nicht Urheber, sondern nur Inhaber der urheberrechtlichen Verwertungsrechte ist.

Bei Software, die vom Anbieter im Rahmen eines Auftrages an den Auftraggeber vermittelt wird, gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Urheber gesondert.

6. Zahlungen, Lieferfristen, sonstige Bestimmungen

6.1 Zahlungen

Sämtliche Rechnungen des Anbieters sind mit Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 10 Werktagen abzugsfrei zu zahlen.

Der Anbieter ist zur Erstellung von Abschlagsrechnungen berechtigt. Bei den Leistungen Allgemeines Marketing, Werbung, Grafikdesign, Präsentationen, Online-Präsentationen, Business to Business / Business to Consumer-Betreuungen, Chat-Kontrolle, Web-Design, Pflege von Websites sowie bei Erstellung von Individualsoftware erfolgt die Abschlagszahlung wie folgt: 20 % der Auftragssumme bei Vorlage des Konzepts, 30 % bei Vorlage des Entwurfs und 50 % bei Fertigstellung. Die Abschläge können nach Wahl des Anbieters auch nach Erbringung der einzelnen Leistungsstufen des Leistungsverzeichnisses oder des Pflichtenheftes abgerechnet werden. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung einer Teilrechnung in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, die Erbringung weiterer Leistung bis zur Zahlung zu verweigern. Gerät der Auftraggeber bei Provider-Leistungen mit der Zahlung in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Ankündigung den Zugang mit einer Frist von drei Werktagen zu sperren.

6.2 Lieferfristen und Fertigstellungstermine

Liefer- und Fertigstellungstermine gelten nur als verbindlich vereinbart, wenn der Auftraggeber die zur Realisation des Projektes erforderlichen Informationen und Materialien in dem vereinbarten Darstellungsmedium bis zu dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt vollständig dem Anbieter zur Verfügung gestellt hat. Überschreitet der Auftraggeber den für seine Mitwirkungspflichten vereinbarten Zeitpunkt, so haftet der Anbieter grundsätzlich nicht für die Folgen der verspäteten Fertigstellung. Einer besonderen Aufforderung des Anbieters oder einer Erinnerung an die Einhaltung des Zeitplanes bedarf es ausdrücklich nicht. Ändern sich aufgrund der verspäteten Informationserteilung durch den Auftraggeber die Produktionskosten, etwa durch notwendig werdende Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeiten, so fallen diese Kosten dem Auftraggeber zur Last.

6.3 Aufrechnungsverbot, Andere Unternehmen

Gegen die Rechnungsforderungen des Anbieters ist eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ausgeschlossen.

Der Anbieter darf grundsätzlich und uneingeschränkt die vereinbarten Leistungen durch verbundene Unternehmen oder Subunternehmer erbringen.

6.4 Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

Für sämtliche Verträge ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus der Geschäftsbeziehung mit der Wilwerding GmbH ergeben, Freiburg i. Br. als Gerichtsstand vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.